Beantragt wird die Errichtung einer Balkonüberdachung in Heugrumbach, Frankensteinstraße 28.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Allgemeines Wohngebiet dar. Das Bauvorhaben fügt sich in diesem Bereich in den Innenbereich ein. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist somit gegeben.
Die Zustimmung der Nachbarn Fl.Nrn. 1442, 1446, 123, 122, 128/14 und 1449 liegt vor. Die Zustimmung des Nachbarn Fl.Nr. 117/4 liegt nicht vor.
Die Erschließung ist gesichert.
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Bauvorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich. Die Erschließung ist gesichert.
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleibt die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |