Bekanntgabe, Ortsvertreterwahl 2023/2024 ÜZ Mainfranken
Sachvortrag:
Die ÜZ Mainfranken führt in der Zeit vom November 2023 bis Februar 2024 die Vertreterwahlen der Ortsvertreter durch.
Voraussetzung für das Amt eines Ortsvertreters ist die Mitgliedschaft einer natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Person bei der Genossenschaft (die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört und die Strombelieferung durch die ÜZ Mainfranken eG.
Die Ortsvertreter repräsentieren die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ihres Wahlbezirkes und haben die Möglichkeit, in der Vertreterversammlung über das Wirken der ÜZ Mainfranken in der Region mitzuentscheiden.
Aus diesem Grund appelliert die Stadtverwaltung an jene Mitglieder sich zur Wahl zu stellen.
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