Bauantrag, Neubau eines Werkstattgebäudes mit einem Anbau für Büro und Sozialräume; Nutzungsänderung eines bestehenden Nebengebäudes zu einem Reifen- und Materiallager, Werntalstraße, Gemarkung Müdesheim, Fl. Nr. 2191/1
Sachvortrag:
Beantragt wird der Neubau eines Werkstattgebäudes mit einem Anbau für Büro und Sozialräume sowie die Nutzungsänderung eines bestehenden zu Fl. Nr. 1427 grenzständigen Nebengebäudes auf der Fl. Nr. 2191/1 zu einem Reifen- und Materiallager in der Werntalstraße in Müdesheim.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Einbeziehungssatzung "Kfz-Werkstatt Müdesheim Fl. Nr. 2191/1". Die Einbeziehungssatzung wird für dieses Bauvorhaben aufgestellt. Der Satzungsbeschluss wurde in der heutigen Sitzung (TOP 02) gefasst.
Das beantragte Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung und steht diesen somit nicht entgegen. Aus diesem Grund ist eine Genehmigung des Vorhabens gem. § 33 BauGB möglich.
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der künftigen Einbeziehungssatzung.
Die Erschließung wird im Rahmen einer Erschließungsvereinbarung bis zur Bezugsfertigkeit hergestellt.
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleibt die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
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