Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen in Altbessingen, An den Kappesgärten 13.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes "Kappesgärten, 2. Änderung und Neufassung" vom 25.01.2002 und widerspricht den Festsetzungen. Daher ist über eine Befreiung von den Bebauungsplan-Festsetzungen zu entscheiden:
Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
Ø Dachform (Flachdach anstatt Sattel-/Walmdach mit 25-45° DN)
Ø Grundflächenzahl mit Nebenanlagen überschritten (0,37 anstatt 0,3)
Den Befreiungen kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Zudem sind die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarunterschriften liegen vor.
Vom Stadtrat wird die Nichteinhaltung des Bebauungsplans, vor allem der Dachform kritisiert. Auch im Vergleich zu anderen Baugebieten, in denen restrektiv vorgegangen wird.
Ø Dachform (Flachdach anstatt Sattel-/Walmdach mit 25-45° DN)
Ø Grundflächenzahl mit Nebenanlagen überschritten (0,37 anstatt 0,3)
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |