Beantragt wird der Anbau eines Glaserkers an ein bestehendes Wohnhaus in Arnstein, Bayernstraße 10.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Neuberg, 1. Änderung" und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es sind Befreiungen für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
Der beantragten Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.
Die Erschließung ist gesichert.
Erinnerungen gegen die beabsichtige Bauführung werden nicht erhoben. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes "Neuberg, 1. Änderung". Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für folgende Änderungen zugestimmt:
Ø Baugrenze (im Süden um 0,25 m überschritten)
Die Erschließung ist gesichert. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleibt die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |