Abwägung der Stellungnahme vom Amt für Ernhährung, Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt vom 15.09.2023
Siehe Anlage zu TOP 4 unter Nr. 1.
Beschluss:
Es werden Hinweise zur Verwendung des Oberbodens und zur Fokussierung der Beleuchtung der Gewerbeflächen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die statische Sicherung von Abgrabungen obliegt der allgemeinen Sicherungs- und Sorgfaltspflicht des Bauherrn bzw. Veranlassers. Eine gesonderte Festsetzung ist daher nicht erforderlich.
Die Hinweise zur Ausgleichsfläche Flur-Nr. 358 (Gmkg. Binsfeld) werden beachtet. Die Waldeigenschaft soll erhalten bleiben, der Überschirmungsgrad von Bäumen darf daher - wie bereits festgesetzt - 40 % der Bodenfläche nicht unterschreiten.
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