Abwägung der Stellungnahme Bergamt Nordbayern - Regierung von Oberfranken vom 25.08.2020
Sachvortrag:
Siehe Anlage zu TOP 5 Nr. 3)
Beschluss:
Es wird auf die Behandlung der angeführten Punkte im Bebauungsplanverfahren verwiesen.
zu Vorbehaltsfläche für die Gewinnung von Gips GI 26 in der Ausgleichsfläche A5:
Nach Angabe der Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde soll der Gips unter Tage gewonnen werden. Damit sind Einschränkungen auf die Nutzung der Lagerstätte nicht zu erwarten.
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