Zur Sicherung der bisher ausreichenden ärztlichen Versorgung mit Allgemeinmedizinern im Nachbereich von Werneck hat der Gemeinderat beschlossen einen Teilbereich des bisher für die Ansiedlung von Gemeinbedarfseinrichtungen vorgehaltenen Grundstücks Fl.-Nr. 692/1 für die Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (Gesundheitszentrum) zur Verfügung zu stellen. Da ein solches Zentrum als eine gewerbliche Einrichtung betrachtet werden muss, fällt es nicht unter die Definition der freiberuflichen Einrichtung im Sinne des § 13 BauNVO.
Der Standort des geplanten Gesundheitszentrums liegt am östlichen Ortsrand von Werneck, inmitten der öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Schwimmbad, Sporthalle und Sportanlagen (insb. auch die überörtlich beliebte Natureisbahn). Auf Grund vorgenannter Umstände ist dieser Standort deshalb auch verkehrstechnisch sehr gut angebunden.
Der Bebauungsplan "An der Klauskapelle West" setzt bisher für dieses Grundstück eine "Fläche für Gemeinbedarf" fest. Ein privatwirtschaftlich betriebenes Gesundheitszentrum ist innerhalb einer solchen Fläche jedoch nicht zulässig. Um aber die Errichtung eines Gesundheitszentrums mit gewerblicher heilberuflicher Nutzung an dieser Stelle zu ermöglichen, erfolgt deshalb die Änderung des Bebauungsplans in ein Mischgebiet.
Das Änderungsverfahren erfolgt im Regelverfahren nach BauGB. Gleichzeitig erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (12. Änderung).
Belange der Stadt Arnstein werden nicht berührt.
Die Stadt Arnstein erhebt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans "An der Klauskapelle-West" sowie zur 12. Flächennutzungsplanänderung des Marktes Werneck. Belange der Stadt Arnstein werden nicht berührt.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |