Mit Schreiben vom 25.09.2023 stellt Stadtratsmitglied Armin Hettrich, Brunnbergstraße 4, Arnstein, Stadtteil Schwebenried den Antrag auf Entlassung aus dem Stadtrat.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG ist die Niederlegung des Amtes ohne Angabe von Gründen möglich. Der Stadtrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).
Listennachfolger werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen berücksichtigt (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG). Als Listennachfolger der CSU rückt Frau Fischer Petra, Kirchberg 3, Arnstein, Stadtteil Schwebenried für das Stadtratsmandat nach. Sie ist hierüber von der Stadt Arnstein zu informieren. Innerhalb einer Woche muss die Listennachfolgerin die Annahme schriftlich oder zur Niederschrift erklären.
Die Niederlegung des Amtes von Herrn Armin Hetterich, Brunnbergstraße 4, Schwebenried wird festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Listennachfolgerin Petra Fischer, Kirchberg 3, Schwebenried zu benachrichtigen und weitere Verfahrensschritte zu veranlassen.
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 1 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |