Bauantrag, Nutzungsänderung von einer Tagespflegestätte für Senioren zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit Intensivpflege, Schweinfurter Straße 19 a, Gemarkung Arnstein, Fl. Nr. 3662
Sachvortrag:
Beantragt wird die Nutzungsänderung von einer Tagespflegestätte für Senioren zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit Intensivpflege (7 Zimmer) in der Schweinfurter Straße 19a in Arnstein, Fl. Nr. 3662.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gebiet für Gewerbeflächen dar. Der Betrieb einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit Intensivpflege ist gem. § 8 BauNVO als Anlage für gesundheitliche Zwecke zulässig. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist somit gegeben.
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Nutzungsänderung werden nicht erhoben. Die innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Nutzungsänderung ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich.
Die Erschließung ist gesichert. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleiben die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
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