Mit Mail vom 17.11.2023 wird die Stadt Arnstein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung um Stellungnahme zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans "Solarpark Arbig" der Gemeinde Eußenheim gebeten.
Die Südwerk GmbH hat als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt. Das Plangebiet mit ca. 18,4 ha liegt im Bereich der Hang- und Hochfläche nordöstlich des Ortsteils Aschfeld.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung vom 26.09.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung bereits über die Vorentwürfe der o.g. Bauleitpläne beraten und beschlossen, dass Belange der Stadt Arnstein nicht berührt werden. Einwände wurden nicht erhoben.
Es haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Belange der Stadt Arnstein werden nicht berührt.
Belange der Stadt Arnstein werden durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans "Solarpark Arbig" der Gemeinde Eußenheim nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 18 |