Bauantrag, Umbau eines bestehenden Zweifamilienhauses, Ergänzung eines Windfangs und einer Eingangstreppe, Abriss eines ehem. Stallgebäudes, Neubau eines Fahrradraumes und darüber liegender zweigeschossiger überdachter Terrasse, Vasbühler Str. 9, Gemarkung Schwebenried, Fl. Nr. 98
Sachvortrag:
Beantragt wird der Umbau eines bestehenden Zweifamilienhauses, Ergänzung eines Windfangs und einer Eingangstreppe. Abriss eines ehem. Stallgebäudes, Neubau eines Fahrradraumes und darüber liegender zweigeschossiger überdachter Terrasse in der Vasbühler Straße in Schwebenried, Fl. Nr. 98.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB).
Der Flächennutzungsplan stellt für dieses Grundstück ein Gebiet für gemischte Bauflächen dar. Das Bauvorhaben fügt sich in diesem Bereich in den Innenbereich ein. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist somit gegeben.
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Erinnerungen gegen die geplante Bauführung werden nicht erhoben. Das innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Bauvorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich. Die Erschließung ist gesichert.
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleibt die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
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