Mit Schreiben vom 05.12.2023 wird die Stadt Arnstein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung um Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hausen gebeten.
Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Hausen, gemischte Bauflächen darzustellen, die bisher als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt sind. Um die bestehende Nutzung zu sichern und eine Entwicklung dieser Strukturen zu ermöglichen, ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Fläche wird als gewerbliche Lagerfläche, durch nicht störende Betriebe sowie als Grünlandfläche genutzt. Die aktuelle Nutzung der Fläche entspricht der geplanten Darstellung im Flächennutzungsplan. Die geplante Gesamtgröße des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans beträgt ca. 0,86 ha.
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung vom 24.07.2023 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung bereits über die Vorentwürfe der o.g. Flächennutzungsplanänderung beraten und beschlossen, dass Belange der Stadt Arnstein nicht berührt werden. Einwände wurden nicht erhoben.
Gegenüber der Vorentwurfsplanung wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:
- Aufnahme der Ergebnisse vom artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 18.06.2023 in die Planungsunterlagen
- Aufnahme der Hinweise auf Meldepflicht von auftretenden Bodendenkmälern
- Aufnahme des Hinweises auf Rücksichtnahme vorhandener Telekommunikationslinien
Belange der Stadt Arnstein werden weiterhin nicht berührt.
Belange der Stadt Arnstein werden durch die 12. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hausen nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 17 |