Für den Neubau des Kindergartens in Gänheim soll ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Soziale Anlagen" (SO "Soziale Anlagen") aufgestellt werden. Der Bebauungsplan entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan.
Das Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet Sport dargestellt.
Der Flächennutzungsplan ist daher parallel zur Bebauungsplanaufstellung im Rahmen der 12. Änderung zu ändern.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über die Fl.Nrn. 1355 und 1357/1 vollständig und die Fl.Nrn. 1205/2, 1289, 1298 und 1316 teilweise der Gemarkung Gänheim und umfasst ca. 2,8 ha.
Der Stadtrat Arnstein beschließt die Durchführung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von Sportflächen in sonstige Sondergebietsflächen gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Soziale Anlagen".
Von der Änderung überlagert sind folgende Grundstücke mit den Flurnummern:
Der Umgriff des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 2,8 ha und ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen (rot schraffierte Fläche).
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 18 |