Herstellungsbeitragsabrechnung - Umgang mit den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen
Sachvortrag:
Die Stadtverwaltung muss zur Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer auch von den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen die Herstellungsbeiträge erheben. Dies dient auch einer besseren Transparenz.
Es werden somit für die beitragspflichtigen Grundstücke die Beitragsbescheide erstellt und den Eigentümern zugestellt. Handelt es sich um ein der Allgemeinheit zugutekommendes Bauprojekt, wird der Hinweis gegeben, dass ein Antrag auf Unterstützung bei der Stadt Arnstein gestellt werden kann.
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