Beantragt wird die nachträgliche Genehmigung der bereits bestehenden Erweiterung des Balkons und Errichtung eines Wintergartens sowie Errichtung einer Gartenhütte auf dem Garagenflachdach mit Terrassennutzung des Garagenflachdaches in Arnstein, Sachsenstraße 7, Fl. Nr. 936/13.
Folgende Festsetzungen wurden nicht eingehalten:
| Festsetzung im Bebauungsplan | Antrag des Bauherrn |
Grundflächenzahl GRZ | 0,3 | 0,4 |
Dachform des Wintergartens | zulässig sind Satteldächer mit einer max. Dachneigung wie das Hauptgebäude | Ausführung als Pultdach mit Wandanschluss am Hauptgebäude |
Der beantragten Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zustimmung der Nachbarn liegt nur teilweise vor (Fl. Nr. 936/23 ja;
Fl. Nrn. 936/14, 936/15 und 936/12 nein).
Da es sich um eine nachträgliche Genehmigung handelt, wird Stadtrat Keidel nicht zustimmen. Stadtrat Martin Fischer ergänzt, dass es sich um einen Nachbarschaftsstreit handelt.
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes "Neuberg III, 2. Änderung" vom 17.01.1997. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für folgende Änderung zugestimmt:
Art der Festsetzung | Festsetzung im Bebauungsplan | Antrag des Bauherrn |
Grundflächenzahl GRZ | 0,3 | 0,4 |
Dachform des Wintergartens | zulässig sind Satteldächer mit einer max. Dachneigung wie das Hauptgebäude | Ausführung als Pultdach mit Wandanschluss am Hauptgebäude |
Die Erschließung ist gesichert. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleibt die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 18 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 21 |