Der Stadtrat beabsichtig in Zusammenarbeit mit örtlichen Handwerkern die Aufstellung des Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" im Stadtteil Schwebenried. Ziel der Planung ist es Erweiterungsflächen für örtliche Gewerbetreibende und im untergeordneten Rahmen auch Flächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellen zu können. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Schwebenried:
232 | 480 teils |
233 | 481 |
234 | 482 |
242 | 6449 |
371 teils | 6763 teil |
479 teils | |
Die Gesamtfläche beträgt ca. 27.291 m². Der Geltungsbereich grenzt westlich an ein bestehendes Gewerbegebiet. Südlich grenzen Grünflächen für sportliche Zecke an. Nördlich und östlich an das Plangebiet schließen Grünland und Flächen für die Landwirtschaft an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 01.02.2024 (Maßstab 1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
· Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" im Stadtteil Schwebenried gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Ja: 21 Nein: 0
· Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" mit Begründung in der Fassung vom 12.02.2024 und billigt diesen.
Ja: 21 Nein: 0
· Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplans "Handwerkerhöfe Schwebenried" durchzuführen.
Ja: 21 Nein: 0