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öffentlich


Abwägung der Stellungnahme Landratsamt Main-Spessart v.16.09.2020



Sachvortrag:
 
Siehe Anlage zu TOP 5 Nr. 5)     

Beschluss:
Städtebau/Bauleitplanung
Der Änderungsbereich 2 "Günthergasse" entfällt aus dem Änderungsverfahren.
Auf eine Behandlung der Stellungnahme hierzu kann daher verzichtet werden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Änderungsbereich 1 keine Bedenken geäußert werden.
Immissionsschutz
Zu Änderungsbereich 1
Das Gutachten des Büros Wölfel Ingenieure wurde inzwischen in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde auf Grundlage der Stellungnahme überarbeitet und liegt neu vor.
Der Umweltbericht sowie die Begründung werden entsprechend überarbeitet.
Zu Änderungsbereich 2
Der Änderungsbereich 2 "Günthergasse" entfällt aus dem Änderungsverfahren.
Auf eine Behandlung der Stellungnahme hierzu kann daher verzichtet werden.
Wasserrecht/Bodenschutz
Es wird ein Hinweis in die Änderung des FNP aufgenommen, dass die Errichtung von Anlagen im 60-m-Bereich des Krebsbachs einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung bedarf.
Es wird der allgemeingültige Satz zur Kenntnis genommen, dass das Landratsamt Main-Spessart über Bodenverunreinigungen zu informieren ist

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
     

 



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