Bauantrag; Neubau einer Unterstellhalle, Ölmühlweg 15, Gemarkung Arnstein, Fl.Nr. 4070/4
Sachvortrag:
Beantragt wird der Neubau einer Unterstellhalle in Arnstein, Ölmühlweg 15.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Dorfgebiet dar. Das Vorhaben fügt sich in den Innenbereich ein. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit somit gegeben.
Die Zustimmung der Nachbarn Fl.Nr. 4070/3, 4070/1, 4016/2 liegt vor.
Die Zustimmung der Nachbarn Fl.Nr. 4070 und 4070/2 liegt nicht vor. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt, da sich die Eigentümer bis Ende Oktober im Urlaub befinden.
Beschluss:
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Bauvorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich.
Die Erschließung ist gesichert. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleiben die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.