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öffentlich


Bauantrag; Neubau einer Unterstellhalle, Ölmühlweg 15, Gemarkung Arnstein, Fl.Nr. 4070/4



Sachvortrag:
 
Beantragt wird der Neubau einer Unterstellhalle in Arnstein, Ölmühlweg 15.
 
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Dorfgebiet dar. Das Vorhaben fügt sich in den Innenbereich ein. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit somit gegeben.
 
Ein Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen ist nicht erforderlich. Das Niederschlagswasser wird einer natürlichen Versickerung zugeführt.
 
Die Zustimmung der Nachbarn Fl.Nr. 4070/3, 4070/1, 4016/2 liegt vor.
Die Zustimmung der Nachbarn Fl.Nr. 4070 und 4070/2 liegt nicht vor. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt, da sich die Eigentümer bis Ende Oktober im Urlaub befinden.

 

Beschluss:
 
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Bauvorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich.
Die Erschließung ist gesichert. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleiben die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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