Für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen der verschiedensten Fördergeldstellen ist es notwendig einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Durchführung des Projekts beizulegen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist die Straße und der Gehweg "eine Verkehrsanlage".
Die Fahrbahn ist in Verbindung mit der Verkehrsraumverbesserung, ausgelöst durch die Gehwegeverbreitung, förderfähig.
Herr Dehmer vom Tiefbaubüro Köhl stellt das Projekt vor und ging auch auf Detailfragen ein.
Eine Anwohnerversammlung soll abgehalten werden. Eine städtebauliche Förderung ist für die Neugasse nicht möglich.
Erweiterung der Grundsatzentscheidung: Der Stadtrat beschließt auf Basis des vorgestellten Planentwurfs, die Erneuerung des Fahrbahnaufbaus in der Neugasse, Arnstein.
Die Finanzverwaltung plant die Maßnahme für das Haushaltsjahr 2024 ein.
Die Verwaltung wird ermächtigt alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 18 |