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öffentlich


Bauleitplanung; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Gemarkung Stadelhofen sowie zur 3. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Karlstadt



Sachvortrag:
 
Mit Mail vom 27.09.2023 wird die Stadt Arnstein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Gemarkung Stadelhofen sowie zur 3. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Karlstadt gebeten.
 
Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen baulichen Situation des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Stadelhofen, der steigenden Anforderungen an Fahrzeuge, Material und Ausrüstung sowie der wachsenden Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Standort Stadelhofen unabdingbar.
Im Vorfeld wurden drei Standorte für den Neubau betrachtet. Die Entscheidung der Stadt Karlstadt fiel schließlich auf das Grundstück mit der Flurstücksnummer 125 am südlichen Ortseingang Stadelhofens. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die bereits vorhandene Infrastruktur im Gebiet sowie die Lage im Innenbereich.
Für den Bereich besteht bislang kein Bebauungsplan, weshalb für die beabsichtigte Entwicklung neues Planungsrecht geschaffen werden muss.
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen" erlaubt die Umnutzung der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche und sichert den künftigen Standort für die Feuerwehr Stadelhofen. Die Größe des Geltungsbereichs beläuft sich auf 2.946 m².
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Belange der Stadt Arnstein werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Gemarkung Stadelhofen der Stadt Karlstadt nicht berührt.

Beschluss:
 
Belange der Stadt Arnstein werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Gemarkung Stadelhofen sowie zur 3. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Karlstadt nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erhoben.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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