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öffentlich


Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Gänheim", Bahn-km 7,586 der Strecke 5230 Waigolshausen - Gemünden, Stellungnahme



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 13.09.2023 teilt das Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für das Vorhaben "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Gänheim", Bahn-km 7,586 der Strecke 5230 Waigolshausen - Gemünden mit. Die Stadt Arnstein hat Gelegenheit bis zum 31. Oktober 2023 Stellung zu nehmen.
 
Grund der Erneuerung ist der schlechte technische Gesamtzustand der Eisenbahnüberführung. Laut der letzten Zustandsbewertung der DB AG vom 2012 (Regelbegutachtung) wurde das Bauwerk in die Zustandskategorie 3 - 4 - 4 eingestuft. Für das Jahr 2018 sowie für das Jahr 2030 wurde die Kategorie 4 prognostiziert. Das bedeutet, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung des Bauwerkes aufgrund des starken Verwitterungszustandes nicht wirtschaftlich ist.
 
Im aktuellen Zustand wurde an den Stahl-Überbauten eine Vielzahl von Schäden an der lastabtragenden Konstruktion festgestellt.  Der Korrosionsschutz ist größtenteils an- bzw. abgewittert. Die Widerlagerfugen weisen zahlreiche Schäden und eine mangelhafte Dichtung auf, wodurch die Dauerhaftigkeit stark beeinträchtigt ist. Die Widerlager und die Flügelwände sind mit dichtem Bewuchs zugewachsen.
 
Ziel der Maßnahme ist die vollständige Erneuerung der Eisenbahnüberführung nach dem derzeit geltenden Standard und dem technischen Regelwerk um die Verfügbarkeit der Infrastruktur auf Dauer mängelfrei zu gewährleisten. Die bestehende Eisenbahnüberführung soll komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
 
Da das Bauwerk in unmittelbarer Nähe der Wern liegt, wurde das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg über die Art und Weise der Umgestaltung informiert. Das WWA Aschaffenburg stimmt gemäß der Besprechung vom 27.07.2020 dem Neubau zu.
 
Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Planungsstand von 04/2025 bis 02/2027 unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs erfolgen. Das Bauwerk, sowie die restlichen 4 sich im Streckenbereich befindenden Bauwerke (nicht im Stadtgebiet) sollen in einer gemeinsamen 4-wöchigen Sperrpause 10/2026 eingeschoben werden.
 
Im Rahmen der Vorplanungen wurde die Stadt Arnstein bereits zu diesem Bauvorhaben gehört und per Stadtratsbeschluss vom 26.11.2018 festgestellt, dass die Funktion des Bauwerkes für die Belange der Stadt Arnstein ausreichend gegeben ist. Städtische Versorgungsleitungen liegen nicht im Querungsbereich des Brückenbauwerks.
 
Für die Durchführung der Maßnahme ist die Nutzung städtischer Flächen nötig.
Es handelt sich um eine dauerhafte Inanspruchnahme einer Teilfläche von 75 m² der Fl.Nr. 643, Gemarkung Gänheim. Auf dieser Teilfläche soll eine Tiefgründung bis zu 1,70 m sowie der Neubau von Stahlbetonpfählen (einschl. vorbereitender Arbeiten) errichtet werden. Insgesamt wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 75,00 Euro gezahlt.
 
Außerdem sollen folgende Teilflächen vorübergehend z.B. für die Einrichtung der Baustelle, Baustraße, Lagerplatz für Erdreich, etc. in Anspruch genommen werden:
-       550 m² der Fl.Nr. 643, Gemarkung Gänheim
-       74 m² der Fl.Nr. 650, Gemarkung Gänheim
-       40 m² der Fl.Nr. 826, Gemarkung Gänheim
 
Entsprechende Gestattungs- und Nutzungsverträge liegen vor.
 

Beschluss:
 
Die Stadt Arnstein erhebt zum Vorhaben "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Gänheim", Bahn-km 7,586 der Strecke 5230 Waigolshausen - Gemünden keine Einwendungen.
 
Entsprechende Gestattungs- und Nutzungsverträge zur dauerhaften Nutzung einer Teilfläche von 75 m² aus Fl.Nr. 643, Gemarkung Gänheim sowie zur vorübergehenden Nutzung von 550 m² aus Fl.Nr. 643, 74 m² aus Fl.Nr. 650 und 40 m² aus Fl.Nr. 826, Gemarkung Gänheim liegen vor.
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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