zu TOP 10 A zu TOP 10 C TOP 10 B
öffentlich


Bekanntgabe, Betrieb einer Schießsportanlage durch die Kgl. priv. Schützengesellschaft Arnstein v. 1605, Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung



Sachvortrag:
 
Die Kgl. Priv. Schützengesellschaft Arnstein v. 1605 betreibt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2736 und 2736/1 der Gemarkung Arnstein eine Schießanlage. Diese besteht aus:
-       1 x 100 m Bahn (wahlweise auch 50 m Bahn)
-       2 x 50 m Bahnen
-       5 x 25 m Bahnen
 
Die Schießanlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 28.02.1984 erstmalig gem. § 4 BImSchG immissionsschutzrechtlich genehmigt.
 
Die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid vom 28.02.1984 wurden vom Betreiber der Schießanlage nicht umgesetzt. Nach Angabe der Kgl. priv. Schützengesellschaft Arnstein v. 1605 kann bedingt durch die fallenden Mitgliederzahlen eine Überbauung des 25 m Schießstandes aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden. Die Kgl. priv. Schützengesellschaft Arnstein v. 1605 beantragt mit Schreiben vom 22.09.2023 deshalb eine Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG mit folgendem Gegenstand:
-       Es soll keine bauliche Anpassung durch Einhausung inkl. neuer tragfähiger und isolierender Außenwände, glattem Boden, Klimatisierung und Belüftungsanlage der 25 m Bahnen erfolgen
-       Auf den 25-Meter- und 50-Meter Bahnen sollen künftig je nach Bestimmung Kurz- und Langwaffen aller Kaliber, jedoch nur mit Blei- und Teilmantelgeschossen, verwendet werden dürfen
-       Einschränkung des Schießbetriebes:
1.     Verzicht auf den genehmigten Schießbetrieb mit KK-Gewehren ohne HV-Munition während des Unterrichts in den etwa 150 m entfernten geplanten / gelegenen Schulen
2.     Künftig soll an Samstagen und Sonntagen ein Schießbetrieb lediglich mit dem Kaliber 22lfb zulässig sein
3.     Das Schießen soll maximal für vier Stunden am Tag und unter Beachtung der Nachtzeit zulässig sein
4.     Die Nutzung der 100 m Schießbahn soll nur an den Wochentagen Mittwoch und Freitag (soweit kein Feiertag) in der Zeit von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr zulässig sein.
 
Die Änderung der Schießanlage bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 10.18 Anhang 1 zur 4. BImSchV durch das Landratsamt Main-Spessart.
 
Die Stadt Arnstein wurde um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht der Stadt Arnstein wird der o.g. Änderung zugestimmt, ohne dass besondere Auflagen und Bedingungen für erforderlich gehalten werden.
 
Stadträtin Willert erläutert, dass in geringerem Umfang bauliche Maßnahmen vorgenommen wurden, um den Lärm zu reduzieren. Außerdem werden die Schießzeiten eingeschränkt.
 
 

Beschluss:
Die Stadt Arnstein ist mit den Maßnahmen einverstanden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 



nach oben
Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
Stadt Arnstein
Marktstr. 37 · 97450 Arnstein · Tel.: 09363 801-0 · poststelle@arnstein.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung