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öffentlich


isolierte Befreiung; Errichtung eines Sichtschutzzauns, Sachsenstraße 5, Gemarkung Arnstein, Fl.Nr. 936/12



Sachvortrag:
 
In der Sitzung vom 01.12.2022 wurde für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit 1,80 m bereits eine Befreiung erteilt. Zulässig gemäß Bebauungsplan ist eine Höhe von 1,20 m.
 
Der Zaun wurde zwischenzeitlich errichtet. Er wurde zwar aus Fertigelementen mit einer Höhe von 1,80 m errichtet, weist jedoch aufgrund der topographischen Gegebenheiten (Hanglage) eine Höhe zwischen 1,80 m und 2,10 m ab der natürlichen Geländeoberfläche auf. Die Antragstellerinnen wurden bereits vom Landratsamt aufgefordert, die betroffenen Stellen des Zaunes auf eine maximale Höhe von 2,00 m zurückzubauen und einen weiteren Befreiungsantrag für die zusätzliche Überschreitung der Zaunhöhe (1,80 m bis 2,00 m) bei der Stadt Arnstein zu stellen.
 
Die Errichtung eines Sichtschutzzauns ist bis zu 2 m nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO als verfahrensfreies Vorhaben einzustufen. Jedoch müssen derartige Vorhaben auch den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes "Neuberg III, 2. Änderung" entsprechen, was hier nicht der Fall ist. Daher ist nochmals über eine isolierte Befreiung von den Bebauungsplan-Festsetzungen zu entscheiden:

Folgende Festsetzung wird nicht eingehalten:


Art der Festsetzung/en
Festsetzung im Bebauungsplan
Antrag des Bauherrn
Höhe der Einfriedung
1,20 m
2,00 m


Obwohl das Vorhaben die festgesetzte Höhe von 1,20 m für Einfriedungen übersteigt, können städtebauliche Bedenken zurücktreten, da das Vorhaben nur untergeordnet in Erscheinung tritt. Es ergeben sich keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.
 
Nachbarunterschriften der Fl.Nrn. 936/11, 936/16 und 936/15 liegen vor.
Die Unterschrift des Nachbarn Fl.Nr. 936/13 wurde aus unbekannten Gründen verweigert.

Die Erschließung ist gesichert.
 

Beschluss:
 
Den Antragstellerinnen wird auf deren Antrag hin eine Befreiung von der Festsetzung "Höhe der Einfriedungen" des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Neuberg III, 2. Änderung" nach den vorgelegten Unterlagen gewährt. Mit der Errichtung des Sichtschutzzauns mit einer Höhe von 2,00 m auf der Fl.Nr. 936/12, Gemarkung Arnstein besteht Einverständnis.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
10
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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