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öffentlich


Abwägung der Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020, 20.11.2020 und 23.11.2020/04.12.2020



 
Siehe Anlage zu TOP 4 unter Nr. 2.  

Beschluss:
Die Lage und Schutzzone der Freileitung wird aktualisiert eingetragen.
Die Hinweise und Einschränkungen im Schutzzonenbereich werden in die Festsetzungen bzw. Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen.
Der im Gewerbegebiet liegende Schutzzonenbereich wird mit Verweis auf die Einschränkungen im Bebauungsplan gekennzeichnet.
Durchfahrten von LKW sind auf dem Niveau der bestehenden Hoffläche des Grundstücks Fl.Nr. 344/2 (Gmkg. Heugrumbach) nach erfolgter örtlicher Überprüfung durch die Bayernwerk Netz GmbH zulässig. Eine eingeschränkte Bebauung ist unter Beachtung der Schutzabstände der DIN VDE 0210 möglich. Diese ist jedoch in Art und Umfang im Schutzzonenbereich von der Bayernwerk Netz GmbH freizugeben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
  

 



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Tel.: 09363 801-0
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