zu TOP 04 C zu TOP 04 E TOP 04 D
öffentlich


Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 24.08.2020



 
Siehe Anlage zu TOP 4 unter Nr. 4.   

Beschluss:
Auf die nach Art. 7.1 BayDSchG erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse bei Eingriffen in den Boden wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Eine Vermeidung von Eingriffen in die Bodendenkmäler ist aufgrund bestehender Bebauung und Baurechts überwiegend nicht möglich.
Für das Grundstück Fl.Nr. 344/2 (Gmkg. Heugrumbach), der überwiegende Teil des Erweiterungsbereichs des Gewerbegebiets, wurden bereits für Erdarbeiten zur Herstellung einer Stellfläche für Trailer und LKW  eine denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.
Der Hinweis auf die  Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG wird auf die Bereiche, für die keine Denkmalvermutung besteht, beschränkt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
   

 



nach oben
Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
Stadt Arnstein
Marktstr. 37 · 97450 Arnstein · Tel.: 09363 801-0 · poststelle@arnstein.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung