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öffentlich


Abwägung der Stellungnahme Landratsamt Main Spessart vom 15.09.2020



 
Siehe Anlage zu TOP 6 unter Nr. 6.     

Beschlüsse:
Städtebau/Bauleitplanung:
Abstandsflächenrecht:
Die Baugrenzen werden beibehalten. Es soll das Abstandsflächenrecht nach Art 6 Abs.5 BayBO zur Anwendung kommen. Dies wird im Textteil des Bebauungsplans vermerkt.
Löschwasserversorgung:
Die Stadt Arnstein hat eine Überprüfung der Löschwasserversorgung vorgenommen.
Demnach wird die ausreichende Löschwasserversorgung (Menge und Dauer) - unter Verfolgung von Ertüchtigungsmaßnahmen sichergestellt. Einbezogen ist hier eine Löschwasserentnahmestelle am Krebsbach.
Immissionsschutz:
Das Gutachten des Büros Wölfel Ingenieure wurde inzwischen in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde auf Grundlage der Stellungnahme überarbeitet und liegt neu vor. Eine Überprüfung ergab dabei, dass die nach der TA Lärm maximal zulässigen Richtwerte an den maßgebenden nächsten immissionssensiblen Orten, auch unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen durch Gewerbe- und Industriebetriebe eingehalten werden können.
Auf die Festlegung von Schallemissionskontingenten für das Gesamtgebiet wird auch auf Grund der Verträglichkeit mit bestehenden Genehmigungen verzichtet.
Bei den jeweiligen Bauanträgen bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen ist nachzuweisen, dass die Anforderungen der TA Lärm erfüllt werden können. Bauordnungsrechtliche Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO Abs. 1 müssen daher ausgeschlossen werden.
Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die aufgeführten  DIN-Normen an der Stadtverwaltung Arnstein eingesehen werden können.
Wasserrecht/Bodenschutz
Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die Errichtung von Anlagen im 60-m-Bereich des Krebsbachs einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung bedarf.
Das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser wird, wo möglich, auf den Grundstücken behandelt, direkt oder über ein Regenrückhaltebecken in die Vorfluter eingeleitet.
Die Entwässerungskonzept erfolgt nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt im Trennsystem. Dies wird in der Begründung erläutert. Ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag über die Behandlung und Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in die Wern ist gestellt. Im Bebauungsplan ist eine Fläche für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens (mit Behandlung) neu an Stelle einer bisherigen Grünfläche ausgewiesen (Fl.Nr. 340 und 340/1 Gmkg. Heugrumbach).
Naturschutz
Ausgleichsfläche A5: der Überschirmungsgrad wird auf 40 % begrenzt.
Die Festsetzungen über die Lage der Ausgleichsflächen A3 (Teilfläche A3.2 "Kautzengraben" und Teilfläche A3.1  "Eulenberg") sind zwischenzeitlich incl. der Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Sie werden den Eingriffen, die durch die westliche Erweiterung des Gewerbegebiets ermöglicht werden, zugeordnet.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
     

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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