zu TOP 04 H zu TOP 04 J TOP 04 I
öffentlich


Abwägung der Stellungnahme Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde vom 15.09.2020



 
Siehe Anlage zu TOP 4 unter Nr. 9.        

Beschluss:
Den Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörde sowie der zuständigen Denkmalschutzbehörde wird ein besonderes Gewicht beigemessen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat dabei keine Bedenken im Hinblick auf die Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet geäußert.
Die Belange des Denkmalschutzes werden durch Aufnahme von Festsetzungen nach Art. 7.1 BayDSchG berücksichtigt. Die Bodendenkmäler sind nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde und des Wasserwirtschafts-amts werden besonders im Hinblick auf die Lage am Rand / in Überschwemmungs-gebieten durch die Beibehaltung bestehender Festsetzungen zum Hochwasserschutz besonders berücksichtigt und gewichtet. Es haben sich durch die Planänderung und -erweiterung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan keine wesentlichen nachteiligen Festsetzungen ergeben.
Zu Ausgleichsfläche (Ersatzfläche) A 5:
Die Bundesnetzagentur wird am weiteren Verfahren beteiligt.
Die Transnet-BW hat der Ausweisung der Ausgleichsfläche widersprochen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ( gemäß email von Transnet BW vom 05.04.2023) wird die Ausgleichsfläche allerdings  im geschlossenen Verfahren unterquert. Eingriffe in den Oberboden sind nicht vorgesehen. Der Wald wird erhalten. Die Fläche kann daher beibehalten werden.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (Referat 105) sowie der Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. werden im weiteren Verfahren beteiligt. Deren Stellungnahmen wird ggf. besonderes Gewicht beigemessen. Zwischen der unter Tage vorgesehenen Gewinnung von Gips und der Ausgleichsfläche werden derzeit keine konkurrierenden Ziele gesehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
        

 



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