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öffentlich


Abwägung der Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 16.09.2020



 
Siehe Anlage zu TOP 4 Nr. 14.            

Beschluss:
Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Die Hinweise werden, so in die Begründung aufgenommen.
Abwasserentsorgung
Die Überprüfung zur Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes erfolgt. Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall werden berücksichtigt.
Die Ableitung von Fremdwasser in die Kläranlage wird - soweit möglich - vermieden.
Niederschlagswasser
Das anfallende, nicht schädlich belastete Niederschlagswasser wird vom Schmutzwasser getrennt und nach dem Stand der Technik behandelt, d.h. entweder genutzt, oder nach Rückhaltung in den Krebsbach oder die Wern eingeleitet.
Es wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die aktuell geltenden Regelwerke und Rechtsgrundlagen zu beachten sind.
Das erstellte Entwässerungskonzept sieht eine Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers über ein Regenrückhaltebecken mit Behandlungsanlage zur Wern vor. Hierzu wurde bereits ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag gestellt. Gemäß durchgeführten Versickerungsversuchen ist eine Versickerung nur in sehr geringem Umfang möglich.
Oberflächengewässer
Der aktuelle Rechtstatus des Überschwemmungsgebiets wird angepasst (amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet - ermittelt nach HQ100, Verordnung vom 12.03.2020).
Der 60-m-Bereich, in der die Anlagengenehmigungspflicht nach Art. 20 Abs. 1 BayWG besteht, wird durch eine Linie im Plan begrenzt.
Das Risikogebiet (HQextrem) entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplans weitgehend dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Auf eine gesonderte Darstellung wird hier daher verzichtet. Ein Hinweis erfolgt in der Begründung.
Altablagerungen
Die allgemein bei Bauvorhaben gültigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Vorsorgender Bodenschutz
Dem Stadtrat sind die mit der Bauleitplanung ermöglichten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden; sowie mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bewusst. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit im Rahmen von gewerblichen Nutzungen möglich, berücksichtigt.
Es wird darauf verwiesen, dass es sich um eine neue Erschließungsflächen sparende Erweiterung des Gewerbegebiets bzw. die Umnutzung bestehender Gewerbeflächen handelt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
            

 



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Tel.: 09363 801-0
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