Abwägung der Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege v. 24.08.2020
Sachvortrag:
Siehe Anlage zu TOP 5 Nr. 3)
Beschluss:
In der Stellungnahme werden keine Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplan vorgetragen.
Unbeachtlich dessen wird darauf hingewiesen, dass die Bodendenkmäler im Flächennutzungsplan dargestellt sind. In der Begründung wird auf die nach Art. 7.1 BayDSchG erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse bei Eingriffen in den Boden sowie die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG für die Bereiche, für die keine Denkmalvermutung besteht, hingewiesen.
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