Abwägung der Stellungnahme Staatliches Bauamt Würzburg v. 02.09.2020
Sachvortrag:
Siehe Anlage zu TOP 5 Nr. 10)
Beschluss:
Die Auflagen zur gleichzeitigen Änderung des Bebauungsplans "Am Steinbrünnlein" werden der Detailschärfe der Flächennutzungsplanung entsprechend eingearbeitet und berücksichtigt.
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