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öffentlich


Genehmigung der Niederschrift



Sachvortrag:
 
Nach Art. 54 Abs. 2 GO und § 34 Abs. 4 GeschO ist die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen und vom Stadtrat zu genehmigen.
Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.11.2023 ist allen Stadtratsmitgliedern zugegangen.  


Beschluss:
 
Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.11.2023 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO und § 34 Abs. 4 GeschO vom Stadtrat genehmigt.
  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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