zu TOP 04 zu TOP 04 B TOP 04 A
öffentlich


Bauantrag, Errichtung einer Lagerhalle, Kaistener Straße 21, Gemarkung Schwebenried, Fl. Nr. 378/1



Sachvortrag:
 
Beantragt wird die Errichtung einer Lagerhalle in Schwebenried, Kaistener Straße 21, Fl. Nr. 378/1.
 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Peunt" vom 14.07.1995 und widerspricht den Festsetzungen. Daher ist über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entscheiden.
Folgende Festsetzung wurde nicht eingehalten:
Ø  Einhaltung der Baugrenze (Überschreitung von 60 cm an der im Norden liegenden Ecke der geplanten Halle)
 
Der beantragten Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
 
Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Anschluss an die öffentliche Wasser- und Kanalleitung erforderlich sein, so ist eine Grunddienstbarkeit auf die Fl. Nr. 376 einzutragen.
Regenwasser wird über den Anschluss der bestehenden Halle auf der Fl. Nr. 376 abgeleitet.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.

Beschluss:
 
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes "Peunt" vom 14.07.1995. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für folgende Änderung zugestimmt:
Ø  Überschreitung der Baugrenze (um 60 cm an der im Norden liegenden Ecke der geplanten Halle)
 
Die Zufahrt erfolgt über die Fl. Nr. 376. Das Grundstück befindet sich ebenfalls im Eigentum des Antragsstellers. Es ist bereits eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) zugunsten des Freistaates Bayern eingetragen.
Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Anschluss an die öffentliche Wasser- und Kanalleitung erforderlich sein, so ist eine Grunddienstbarkeit auf die Fl. Nr. 376 einzutragen.
Regenwasser wird über den Anschluss der bestehenden Halle auf der Fl. Nr. 376 abgeleitet.
Die Erschließung ist gesichert.
 
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Vorbehalten bleiben die Erhebung von Anschlussgebühren und Beiträgen aller Art.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



nach oben
Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
Stadt Arnstein
Marktstr. 37 · 97450 Arnstein · Tel.: 09363 801-0 · poststelle@arnstein.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung