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öffentlich


Bauantrag, Errichtung einer beleuchteten, nicht freistehenden Werbeanlage, Marktstraße 45, Gemarkung Arnstein, Fl. Nr. 57



Sachvortrag:
 
Beantragt wird die Errichtung einer beleuchteten, nicht freistehenden Werbeanlage in Arnstein, Marktstraße 45.
 
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gebiet für gemischte Bauflächen dar. Das Bauvorhaben fügt sich in diesem Bereich nicht in den Innenbereich ein. Es liegt in Ensemble der Altstadt. Aufgrund der Größe der geplanten Werbeanlage von 3 m x 3,8 m und den engen Straßenverhältnissen in der Marktstraße ist mit einer Ablenkung des fließenden Verkehrs zu rechnen.
 
Nachbarunterschriften liegen vor.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss:
 
 
Das innerhalb der geschlossenen Ortslage vorgesehene Bauvorhaben ist nach der Bebauung bedenklich. Die Erschließung ist gesichert.
 
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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