zu TOP 04 F zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Höchstspannungsleitung Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West (Vorhaben 17), Abschnitt B (Dipperz - Bergrheinfeld West), Bundesfachplanung: Stellungnahme im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und § 41 S. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)



Sachvortrag:
 
Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH plant zur Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen den Netzverknüpfungspunkten Dipperz (Hessen) und Bergrheinfeld West (Bayern) eine neue 380 Kilovolt (kV) Freileitung zu errichten. Es handelt sich dabei um einen Abschnitt des Vorhabens 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), für das die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanungsverfahren durchführt.
 
In diesem Verfahren hat die Bundesnetzagentur eine Antragskonferenz durchgeführt und damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme der Stadt Arnstein wurde in der Sitzung vom 10.01.2022 des Landwirtschafts- und Forstausschusses beschlossen und am 11.01.2022 an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.
 
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen festgelegt und fordert nun die Träger öffentlicher Belange gem. § 9 Abs. 2 NABEG auf, eine Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen bis zum 05.01.2024 abzugeben.
 
Die vollständigen Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben können unter
https://www.netzausbau.de/vorhaben17-b# heruntergeladen werden.
 
Der aktuelle Vorschlagstrassenkorridor sowie alternative Trassenkorridorsegmente verlaufen durch mehrere Gemarkungen der Stadt Arnstein (Trassenkorridorsegmente B33, B34, B35, B36, B37 und B40).

Beschluss:
 
Das Stadtgebiet Arnstein wird durch den Vorschlagstrassenkorridor für das Vorhaben 17 von den Trassenkorridorsegmenten B33, B35, B37 und B40 sowie durch die alternativen Trassenkorridorsegmente B34 und B36 berührt.
 
Die Stadt Arnstein präferiert weiterhin den Trassenkorridor entlang der Autobahn A 7 und lehnt den neuen Vorschlagstrassenkorridor sowie die alternativen Trassenkorridorsegmente durch das Stadtgebiet aus folgenden Gründen ab:
 
 
Das Werntal ist bereits mit Infrastrukturmaßnahmen wie dem zukünftigen SuedLink und der Bundesstraße B 26 n, der bestehenden Bundesstraße B 26, der Bahnlinie sowie der 380 kV-Trasse (Aschaffenburg - Bergrheinfeld) und weiteren Stromtrassen sehr stark belastet.
Eine weitere Verdichtung verträgt unsere Region nicht, da landwirtschaftlich hochwertige Flächen zu massiv beeinträchtigt werden.
 
Ein weiterer Ablehnungsgrund betrifft den Natur- und Artenschutz. In den alternativen Trassenkorridoren befinden sich Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für die zukünftige Bundesstraße B 26n sowie den SuedLink. Es handelt sich somit um sensible Gebiete, die vor einer weiteren Bebauung geschützt werden müssen. Außerdem wird wertvoller Naherholungsraum zerstört, es sind markante Vorkommnisse an Wiesenbrütern zu beachten. Dafür vorzuweisende Ausgleichsflächen gehen mit einem Verlust an landwirtschaftlichen Flächen einher und wird nicht akzeptiert.
 
Folgende zusätzlichen Argumente sprechen gegen die Realisierung der einzelnen Trassenkorridorsegmente im Stadtgebiet Arnstein:
 
TKS B33 / B34 / B35 Dattensoll:
In der Nähe von Dattensoll ist eine Ausfahrt der zukünftigen Bundesstraße B 26n geplant. Hier fordern wir einen Entwicklungsfreiraum von mindestens einem Kilometer für Dattensoll.
 
Weiterhin liegen die TKS B33, B34 und B35 in der Schutzzone WIIIB unseres in Aufstellung befindlichen Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserbrunnen 1 und 2. Wir erheben Einspruch gegen die Führung des Trassenkorridors durch die Schutzzonen des Wasserschutzgebietes.
In diesem Zusammenhang wird auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hingewiesen, was den Ausschluss des Strangs B aufgrund der vermeintlichen Riegel-Wirkung des Wasserschutzgebiets Römershag (Bad Brückenau) betrifft.
 
Außerdem grenzt das TKS B35 an den "Solarpark Gut Erlasee", welcher einen sehr hohen Raumwiderstand darstellt. Dies lehnen wir ebenso ab.
 
TKS B36 Heßlar:
Das TKS B36 liegt in der Schutzzone WIIIA + WIIIB unseres in Aufstellung befindlichen Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserbrunnen 1 und 2. Weiterhin befinden sich dort auch die Grundwassermessstellen GM 11, GM 12 und GM 13. Wir erheben Einspruch gegen die Führung des Trassenkorridors durch die Schutzzonen des Wasserschutzgebietes. Es wird nochmals auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hingewiesen, was den Ausschluss des Strangs B aufgrund der vermeintlichen Riegel-Wirkung des Wasserschutzgebiets Römershag (Bad Brückenau) betrifft.
 
Das TKS B36 grenzt an die Aussiedlerhöfe "Vogelsmühle", "Wiesenhof", "Lindenhof", das Wohnhaus am "Hannsberg" und die Heugrumbacher Siedlung "Kammerbergstraße" sowie an das Gewerbegebiet "Steinbrünnlein". Eine Trassenführung in der Nähe von Wohnbebauung lehnen wir ab.
 
Die Gesamttrassenführung sowie die Trassenlänge des TKS B36 ist ein weiterer wehementer Ablehnungsgrund.
 
TKS B37 / B40 Arnstein:

Das TKS B37 grenzt an die Aussiedlerhöfe "Vogelsmühle", "Wiesenhof", "Lindenhof", das Wohnhaus am "Hannsberg" und die Heugrumbacher Siedlung "Kammerbergstraße" sowie an das Gewerbegebiet "Steinbrünnlein".
In der Gemarkung Arnstein ist das Wohngebiet "Neuberg" und "Sichersdorfer Berg" mit Erweiterung und in der Gemarkung Gänheim (B40) der Weiler "Ruppertzaint" und der Aussiedlerhof "Lindenhain" betroffen. Eine Trassenführung in der Nähe von Wohnbebauung lehnen wir ab und fordern Entwicklungsabstände von mindestens einem Kilometer.
 
Der Korridor grenzt außerdem an das geplante Gewerbegebiet der Stadt Arnstein im Rahmen des Neubaus der B 26n sowie an Windenergiepotenzialflächen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des Regionalplans), weshalb wir das TKS B37 ablehnen. Die Stadt Arnstein legt den Schwerpunkt der weiteren Gewerbe- sowie Energieentwicklung in Verbindung mit der Bundesstraße B 26n in dieses Gebiet, weshalb die Flächen für eine Erweiterung der genannten Gebiete Richtung Süden freizuhalten sind.
 
Die Stromtrasse verläuft nach aktueller Planung über den Flugplatz der Luftsportfreunde Schraudenbach e.V. Ein weiterer Ultraleicht- sowie Modell-Flugbetrieb ist somit nicht mehr möglich.
Bei den Luftsportfreunden Schraudenbach e.V. handelt es sich um einen erfolgreichen und anerkannten Verein, der ausschließlich gemeinnützig tätig ist. Der Erhalt des Flugplatzgeländes bzw. der Aufstiegserlaubnisse war nur mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand und persönlichem Engagement der Vereinsmitglieder möglich. Eine Verlegung des Standorts wäre sehr kostenintensiv und aufwendig, wodurch der Fortbestand sowie die Existenz des Vereins nicht gewährleistet werden kann.
Eine Trassenführung in der Nähe des Flugplatzes lehnen wir ab und fordern die Verlegung des Vorschlagstrassenkorridors oder zumindest die Erdverkabelung im betroffenen Bereich.
 
Aus naturschutzrechtlichen Gründen lehnen wir eine Trasse durch unsere Waldgebiete ab.
 
 
Abschließend ist festzustellen, dass die Durchsicht und Bearbeitung der Unterlagen mit Abgabe der Stellungnahme einen sehr hohen Verwaltungsaufwand darstellt, weshalb wir eine Vergütung der Verwaltungsarbeit fordern. Ebenso fordern wir bei evtl. Festlegung der Trasse durch das Stadtgebiet Arnstein eine angemessene Durchleitungsvergütung.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



nach oben
Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
Stadt Arnstein
Marktstr. 37 · 97450 Arnstein · Tel.: 09363 801-0 · poststelle@arnstein.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung