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öffentlich


Neuwahl des Kommandanten und der Stellvertreter des Kommandanten der FF Arnstein
Bestätigung durch die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Feuerwehrgesetz



Sachvortrag:
 
In der ordnungsgemäß einberufenen Dienstversammlung der FF Arnstein am 10.12.2023 wurden gewählt:

Zum Kommandanten:
Herr Steffen Geiger, geb. am 11.11.1974, wohnhaft in 97450 Arnstein, Grabenstraße 22.

Zum Stellvertreter des Kommandanten
Herr Martin Rosenberger, geb. am 16.09.1976, wohnhaft in 97450 Arnstein, Schlesierstraße 2.

Zum Stellvertreter des Kommandanten
Herr Georg Weiß, geb. am 14.08.1973, wohnhaft in 97450 Arnstein, Würzburger Straße 3.




Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind die Gewählten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.

Für die Bestätigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

·         die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein
·         Die Gewählten müssen wählbar sein (d.h. Mindestalter 18 Jahre, Mindestzeit in einer Feuerwehr 4 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also mind. 22 Jahre alt) vgl. Art. 8 Abs. 3 Satz BayFwG
·         die Gewählten müssen geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). Zur Eignung gehört auch, dass die Gewählten die durch § 7 Abs. 1 der 1. AZBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht haben, oder solche Lehrgänge in angemessener Frist (bis zu einem Jahr) nachholen.

Gem. Mitteilung des Kreisbrandrates Florian List vom 14.12.2023 kann der gewählte Kommandant Steffen Geiger mit der Auflage bestätigt werden, dass in angemessener Frist die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen und nachgewiesen werden. Der Stellvertreter des Kommandanten Martin Rosenberger kann mit der Auflage bestätigt werden, dass er in angemessener Frist den Lehrgang Zugführer und der Stellvertreter des Kommandanten Georg Weiß die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abschließt und nachweist.

Beschluss:
 
Der in der ordnungsgemäß einberufenen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Arnstein gewählte Erste Kommandant Steffen Geiger wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit der Auflage bestätigt, dass er die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr innerhalb einer angemessenen Frist abschließt und nachweist.

Der Stellvertreter des Kommandanten Martin Rosenberger wird gem. Art. 8 Abs 4 BayFwG mit der Auflage bestätigt, dass er den Lehrgang Zugführer innerhalb einer angemessenen Frist abschließt und nachweist.

Der Stellvertreter des Kommandanten Georg Weiß wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit der Auflage bestätigt, dass er die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr innerhalb einer angemessenen Frist abschließt und nachweist.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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