Um den Bedarf an Kindergartenplätzen in Gänheim zu decken, ist der Neubau eines Kindergartens notwendig.
Der Neubau soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1355, Gemarkung Gänheim errichtet werden. Da für das Grundstück bereits ein qualifizierter Bebauungsplan besteht, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Um später evtl. weitere soziale Nutzung zu ermöglichen soll der Bebauungsplan als Sondergebiet gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 12 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Soziale Anlagen" (SO "Soziale Anlagen") ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Fl.Nrn. 1355 und 1357/1 vollständig, sowie die Fl.Nrn. 1205/2, 1289, 1298 und 1316 teilweise, Gemarkung Gänheim und umfasst ca. 2,8 ha.
Der Stadtrat Arnstein beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Sportgelände Gänheim"
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes
gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Soziale Anlagen".
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen folgende Grundstücke mit den
Flurnummern:
1355 und 1357/1 vollständig bzw. die Wegflächen und sonstigen Flächen 1205/2, 1289, 1298 und 1316 teilweise.
Der Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,8 ha und ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen (rot schraffierte Fläche).
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |