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öffentlich


Herstellungsbeitragsabrechnung - Umgang mit den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen



Sachvortrag:
 
Die Stadtverwaltung muss zur Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer auch von den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen die Herstellungsbeiträge erheben. Dies dient auch einer besseren Transparenz.
 
Es werden somit für die beitragspflichtigen Grundstücke die Beitragsbescheide erstellt und den Eigentümern zugestellt. Handelt es sich um ein der Allgemeinheit zugutekommendes Bauprojekt, wird der Hinweis gegeben, dass ein Antrag auf Unterstützung bei der Stadt Arnstein gestellt werden kann.
 
Die Pfarreiengemeinschaft um Maria Sondheim hat einen solchen Antrag zum Bauvorhaben: Anschluss der Kirche Neubessingen an den öffentlichen Kanal.
Herstellungsbeitrag: Kanal 4.375,41€
 

Beschluss:
 
Der Stadtrat erkennt die Kirche in Neubessingen als dem Gemeinwohl dienende Einrichtung an und stimmt dem Antrag zu. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Stadt Arnstein in voller Höhe als Zuwendung geleistet. Die Zuwendung wird auf Widerruf gewährt. Ändert sich die Nutzung, ist der Beitrag durch den Eigentümer an die Stadt Arnstein zu entrichten.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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