zu TOP 07 zu TOP 09 TOP 08
öffentlich


Herstellungsbeitragsabrechnung - Umgang mit den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen



Sachvortrag:
 
Die Stadtverwaltung muss zur Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer auch von den dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen die Herstellungsbeiträge erheben. Dies dient auch einer besseren Transparenz.
 
Es werden somit für die beitragspflichtigen Grundstücke die Beitragsbescheide erstellt und den Eigentümern zugestellt. Handelt es sich um ein der Allgemeinheit zugutekommendes Bauprojekt, wird der Hinweis gegeben, dass ein Antrag auf Unterstützung bei der Stadt Arnstein gestellt werden kann.
 
Herstellungsbeitrag: Wasser 7.711,23€; Kanal 15.388,25€

Beschluss:
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



nach oben
Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
Stadt Arnstein
Marktstr. 37 · 97450 Arnstein · Tel.: 09363 801-0 · poststelle@arnstein.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung