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öffentlich


Bauantrag: Umbau und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses, Abbruch eines Garagendaches, Neubau eines Wohnhaus-Anbaus auf einer bestehenden Garage, Schulstraße 26, Gemarkung Schwebenried, Fl. Nr. 477/6



Sachvortrag:
 
Beantragt wird der Umbau und die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses, Abbruch eines Garagendaches, Neubau eines Wohnhausanbaus auf einer bestehenden Garage in der Schulstraße in Schwebenried, Fl. Nr. 477/6.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Neue Schule BA IV" vom 27.11.1981 und widerspricht den Festsetzungen. Daher ist über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entscheiden.
Folgende Festsetzung wird nicht eingehalten:
 
Art der Festsetzung
Festsetzung im Bebauungsplan
Antrag des Bauherrn
Baugrenze
Siehe Plan
Überschreitung um 6 m
Farbe der Dacheindeckung
Anthrazit nicht erlaubt
Anthrazitfarbene Ziegel
 
 
 
 
Das Ausmaß der Überschreitung der Baugrenze hätte Bezugsfallwirkung, somit wäre zukünftigen Anfragen in dieser Größenordnung zuzustimmen.
 
Weiterhin ist zu beachten, dass im ursprünglichen Bauantrag eine Überschreitung der Baugrenze von ca. 4 m (mit einem Grenzabstand von 2 m) in östlicher Richtung und eine Grenzbebauung von 9 m genehmigt in nördlicher Richtung wurde.
Der aktuelle Bestand stellt jedoch eine nicht genehmigte Grenzbebauung von je 11 m nördlich und östlich (dies wird durch das Landratsamt bearbeitet) und bereits auch die jetzt erst beantragte Überschreitung der Baugrenze um ca. 6 m dar.
 
Die Erschließung ist gesichert.
 
Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:
 
 
Erinnerungen gegen die beabsichtigte Bauführung werden nicht erhoben. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes "Neue Schule, BA IV" vom 27.11.1981. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird für folgende Änderung zugestimmt:
 
Art der Festsetzung
Festsetzung im Bebauungsplan
Antrag des Bauherrn
Baugrenze
Siehe Plan
Überschreitung um 6 m
 
Der Stadtrat ist sich der Bezugsfallwirkung für kommende Anfragen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes bewusst.
 
Die Erschließung ist gesichert.
 
Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
21
 

 



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Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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