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öffentlich


Bay. Städtebauförderungsprogramm Arnstein; Kommunales Förderprogramm für die Jahre 2024 bis 2026,
Zuwendungsantrag



Sachvortrag:
 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2015 den Gestaltungsleitfaden mit kommunalem Förderprogramm für das Sanierungsgebiet Altstadt mit Erweiterung Altstadt in Arnstein beschlossen. Damit einhergehend wurden die darin enthaltenen Förderrichtlinien, das sog. Kommunale Förderprogramm, aufgelegt. Die Förderrichtlinien sind aus dem Gestaltungsleitfaden entwickelt.
 
Durch die Zuschüsse aus diesem Programm sollen die Bürger weiterhin animiert werden, Privatanwesen im Sinne des Gestaltungsleitfadens zu sanieren, um die Attraktivität der Altstadt zu verbessern und das Stadtbild insgesamt zu verschönern. Das Programm erfreut sich einer wachsenden Nachfrage und Inanspruchnahme.

Im Rahmen des Bay. Städtebauförderungsprogrammes können die finanziellen Mittel des Kommunalen Förderprogramms mit 60 % durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Die restlichen 40 % trägt die Stadt Arnstein.
 
In der Bedarfsmitteilung 2024 sind für die Jahre 2024 bis 2026 insgesamt 135.000 Euro veranschlagt worden. Aufgeteilt auf die drei Förderjahre ist ein jährlicher Betrag von 45.000 € in den Haushalt einzuplanen.

Der Zuwendungsantrag wurde aus Fristgründen bei der Regierung von Unterfranken beantragt. Die Zustimmung des Stadtrates ist hierzu noch erforderlich.

Beschluss:
 
Der Stadtrat stimmt vollinhaltlich den bei der Regierung von Unterfranken gestellten Zuwendungsantrag für das "Kommunale Förderprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 für das Sanierungsgebiet "Altstadt" und "Erweiterte Altstadt" mit einer Antragssumme von insgesamt 135.000 Euro im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes Arnstein zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
21
 

 



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Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Tel.: 09363 801-0
E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de
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